Bestellvorgang Online-Shop

Wikingsurf bietet seinen Kunden Kurse und Events im Bereich Wassersport an. Durch Anklicken der Produkte oder der Artikelbezeichnungen gelangt der Kunde zu den Produktdetails. Durch Einstellen der gewünschten Anzahl und Anklicken des Einkaufswagensymbols wird das Produkt in einem virtuellen Warenkorb abgelegt.

Durch Anklicken der Schaltfläche "Warenkorb", im Online-Shop rechts oben dargestellt, gelangt der Kunde zu einer Übersichtsseite und kann jederzeit überprüfen, welche Waren sich in seinem virtuellen Warenkorb befinden, und bei Bedarf Änderungen vornehmen.

Möchte der Kunde seinen Einkauf beenden, kann er über die Schaltfläche „zur Bestellung/Kasse“ fortsetzen. Bereits registrierte Kunden können hier ihren Benutzernamen und ihr Kennwort eingeben, um ihre abgespeicherten Informationen automatisch für die Bestellung zu nutzen. Alternativ kann sich der Kunde als Neukunde registrieren und ein Kundenkonto anlegen oder ohne die Einrichtung eines Kundenkontos den Einkauf fortsetzen. In diesem Fall muss der Kunde auf der folgenden Seite seine Adress- und Rechnungsinformationen eingeben.

Durch ein erneutes Klicken auf die Schaltfläche „weiter“ erreicht der Kunde den vorletzten Bestellschritt „Vorschau“. Hier erhält der Kunde eine Zusammenstellung seiner Bestellung unter Angabe des Preises (inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer) sowie eine Angabe zu Lieferservice und -kosten (falls diese anfallen).

Die Bestellung wird abgeschlossen durch Anklicken der Schaltfläche "Kaufen". Dadurch wird ein verbindliches Angebot abgegeben.

AGB für Kurse und Törns

1. KURSTEILNEHMER- UND CHARTERKREIS

Als Teilnehmer gilt jede Person, die einen Surf-, Segel-, Motor- oder Catamarankurs gebucht hat. Charterer ist derjenige, der einen Surf-, Catamaran, Segel- oder Motorboot mietet. Als Vercharterer wird der Vermieter des Surf-, Catamarans, Segel- oder Motorsportboots bezeichnet.

Teilnahme- und charterberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, den Surf-, Catamaran-, Segelsport-, Motorbootsport ohne Gefahr für sich und andere auszuüben. Voraussetzung für die Teilnahme an allen Surf-, Segel-, Motor- und Catamarankursen ist die Fähigkeit, mindestens 15 Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

Teilnehmen an Kursen, Törns und anderen wassersportlichen Veranstaltungen kann, wer mindestens 5 Jahre alt ist, die Bedingungen des Freischwimmerzeugnisses erfüllt, organisch gesund ist und an keiner ansteckenden Krankheit leidet. Minderjährige brauchen die ausdrückliche Genehmigung des Erziehungsberechtigten.

2. ANMELDUNG / RÜCKTRITT VOM VERTRAG

Die Anmeldung zu den Surf-, Catamaran-, Segel-, Motorbootkursen bedarf der Schriftform. Gleiches gilt für den Abschluss des Chartervertrages. Bei Minderjährigen ist zur Wirksamkeit der rechtsgeschäftlichen Erklärung die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters beizubringen.

3. KOSTEN / SCHLECHTWETTER

Generell gilt, dass Sie gegen Kostenbeteiligung an einem sportlichen Unternehmen teilnehmen, jedoch keinen Beförderungsvertrag abgeschlossen haben. Schlechtwettersituationen bei mehrtägigen Segeltourns können mehrere Hafentage erfordern. Damit verbundener Segelausfall bedingt keinen Anspruch auf Erstattung der Gebühren. Für den Fall technischer Schäden gilt eine Liegezeit von 48 Stunden als vereinbart. Aufgrund vorgenannter Umstände entsteht kein Regressanspruch, auch dann nicht, wenn die Rückreise nicht vom vorgesehenen Zielhafen aus erfolgen kann. Die Segelschule „Wikingsurf“wird stets bemüht sein, oben genannte Umstände zu vermeiden und bei Bedarf den ausgefallenen Programmteil möglichst nachholen.

Ein Tages- und Halbtagestourn können bei schlechtem Wetter zurückerstattet werden, oder in Form eines Gutscheines gutgeschrieben werden.

Wird der Rücktritt vom Vertrag durch den Teilnehmer/Charterer weniger als 7 Tage vor Kurs-/Charterbeginn erklärt, hat er 80 % der Kurskosten / Chartergebühren zu zahlen, sofern ein Ersatzteilnehmer nicht gestellt wird bzw. eine anderweitige Vercharterung nicht gelingt.

Die Segelschule „Wikingsurf“ behält sich das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrage zurückzutreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen in den Katamaran-/ Segel-/ Motorbootkursen nicht erreicht wird. Gleiches gilt im Falle höherer Gewalt (Starkwind, Blitzschlag) oder bei Zerstörung der Surf-/Catamaran-/Segel-/Motorboote durch Kollisionen oder Vandalismus. Vom Teilnehmer/Charterer geleistete Zahlungen werden in diesen Fällen erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

4. MITWIRKUNG

Den Anforderungen des Skippers / Wassersportlehrers ist unbedingt Folge zu leisten. Kommt ein Törnteilnehmer den Anweisungen nicht nach oder handelt er wiederholt gegen die gemeinschaftlichen Interessen der Crew, so kann er nach erreichen des nächsten Hafens vom weiteren Törnverlauf ausgeschlossen werden. In diesem Fall erlischt der Vertrag. Weitere Rechtsansprüche gegenüber der Crew und der Segelschule „Wikingsurf“bestehen nicht.

Der Teilnehmer ist bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer raschen Behebung der Störung beizutragen und den evtl. entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.

Der Törnteilnehmer ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.

Für die Sauberkeit an Bord ist die Crew selbst verantwortlich.

5. SICHERHEIT

Den Anweisungen des Ausbilders/Vercharterers ist unbedingt Folge zu leisten. Es gilt eine Schwimmwestenpflicht(ausgenommen beim Windsurfen). An Bord sind Turn- oder Neoprenschuhe zu tragen. Brillen und sonstige Gegenstände sind gegen Verlust zu sichern. Schwimmwesten und vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung gehören in ausreichender Anzahl zu den Booten und müssen während des gesamten Wassersports/Segelns getragen werden.

Für die Yachten, Catamarane und Jollen besteht eine Haftpflicht- und Kaskoversicherung. Schäden durch Vorsatz und grober Fahrlässigkeit oder durch Verstoß gegen die Anweisungen des Wassersportlehrers sind nicht versichert. Hier haftet der Verursacher für den gesamten Schaden. Kann der Verursacher nicht ermittelt werden, haftet die gesamte Crew. Um individuellen Risiken der Teilnehmer im Rahmen der Reiserücktritt-, Unfall-, Haftpflicht-, Kranken- und / oder Reisegepäckversicherung abzudecken, empfiehlt die Segelschule „Wikingsurf“ eigene Vorsorge zu treffen.

6. RÜCKTRITT / STORNIERUNG

Bei Nichterreichen der vorgesehenen Teilnehmerzahl ist die Segelschule „Wikingsurf“ bis 1 Woche vor Kurs- oder Törnbeginn berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Sie ist ebenfalls dazu berechtigt, wenn die Teilnahme durch nicht vorhersehbare Umstände in Form von höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Die Wassersportsschule wird sich um entsprechende Ausweichtermine bemühen. Bleiben diese Bemühungen erfolglos, erstattet sie die Anzahlung zurück.

Bei Rücktritt des Teilnehmers bis 4 Wochen vor Kurs- bzw. Törnbeginn fallen Kosten in Höhe von 50% des Gesamtbetrages an. Bei Rücktritt des Teilnehmers bis 2 Wochen vor Kurs- bzw. Törnbeginn fallen Kosten in Höhe von 80% des Gesamtbetrages an. Am Tag des Kurs- bzw. Törnbeginns fallen Kosten in Höhe von 100% des Gesamtbetrages an.

7. SORGFALTSPFLICHT

Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft der Surf-/Catamarane-/Segel-/Motorboote wird durch regelmäßige Inspektionen sichergestellt. Dennoch ist der Teilnehmer/Charterer verpflichtet, die Katamarane/Segel-/Motorboote vor Fahrtantritt die Betriebsbereitschaft anhand einer Checkliste zu überprüfen. Im Interesse aller Beteiligten ist jeder Teilnehmer/ Charterer verpflichtet, bei der Prüfung festgestellte oder während des Kurses/der Charterfahrt auftretende Schäden dem Ausbilder/Vercharterer sofort anzuzeigen.

Falls die Betriebsbereitschaft der Surf-/Catamarane-/Segel-/Motorboote durch Nichtbeachtung der Anweisung des Ausbilders oder durch grob fahrlässige oder sogar vorsätzliche Verhaltensweisen des Teilnehmers/Charterers nicht mehr gewährleistet ist, besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Teilnehmers/Charterers.

8. HAFTUNG

Die Segelschule „Wikingsurf“ haftet für die gewissenhafte Lehrgangs- und Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Kursausschreibung, die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung und die gewissenhafte Durchführung der Inspektionen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Katamarane/ Segelboote/Motorboote.

Die Surf-/Catamarane-/Segel-/Motorboote sind haftpflichtversichert. Personenschäden sind im Rahmen der Haftpflicht auf einen Deckungsumfang von 1,5 Millionen Euro begrenzt; Sachschäden bis zu einem Deckungsumfang von 0,5 Millionen Euro. Sofern der angerichtete Schaden diese Deckungssummen nachweislich übersteigt, haftet der Teilnehmer/ Charterer im Falle seines Verschuldens dem Verchaterer persönlich für die darüber hinausgehenden Beträge.

Bei selbst- und fremdverursachten Schäden trifft den Teilnehmer/Charterer eine Anzeigepflicht. Der Teilnehmer /Charterer verpflichtet sich, die Surf-/Catamarane-/Segel-/Motorboote wie sein Eigentum nach den Regeln guter Seemannschaft zu behandeln und zu führen. Für Schäden (einschließlich Ausfall- und Folgeschäden) an den Surf-/Catamarane-/Segel-/Motorboote und Ausrüstungsteilen, die durch Verschulden des Teilnehmers/Charterers entstanden sind, haftet der Teilnehmer/Charterer.

Für den Verlust von Wertgegenständen, Brillen, Geld und sonstigen Gegenständen übernimmt der Ausbilder/Vercharterer keine Haftung.

9. ZUSÄTZLICHE CHARTERBEDINGUNGEN

Der Segelschule „Wikingsurf“ ist vom Charterer bei Vertragsabschluss ein gültiger Bootsführerschein vorzulegen.
Die Segelschule „Wikingsurf“ als Vermieter ist berechtigt, die Übergabe des Surfmaterials zu verweigern, sofern der Mieter nicht über die erforderliche Qualifikation (VDWS Lizenz) verfügt. Beabsichtigt der Charterer einen Schiffsführer einzusetzen, wird er dies dem Vercharterer umgehend mitteilen und dem Vercharterer unverzüglich nach Vertragsschluss nachweisen, dass der Schiffsführer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.

Die Segelschule „Wikingsurf“ ist als Vercharterer berechtigt, die Übergabe der Katamarane/Segelboote zu verweigern, sofern der Charterer/Schiffsführer nicht über die erforderliche Qualifikation verfügt. Sofern sich erst nach Übergabe eine mangelnde Qualifikation (Fehlen der erforderlichen Fahrerlaubnis, mangelnde Beherrschung des Fahrzeugs, Verletzung der Ausweich- und Fahrregeln, Gefährdung Anderer) des Charterers/Schiffsführers hinsichtlich der sicheren Führung der Katamarane/Segelboote offenbart oder dieser entgegen den vorgegebenen Weisungen handelt, kann der Vercharterer den sofortigen Rücktritt vom Vertrag erklären und die Chartergebühr einbehalten.

Der Charterer ist zur pünktlichen Rückgabe verpflichtet. Meteorologische Ereignisse sind einzukalkulieren und stellen keinen Grund zur verspäteten Rückgabe dar. Der Charterer haftet für alle Schäden und Aufwendungen, die durch eine verspätete Rückgabe entstehen. Der Charterer hat auch für ein Verschulden seiner Crewmitglieder einzustehen.

Die für den Fahrtbereich geltenden gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten. Schleppungen sind nur im Notfall und sodann mit eigener Leine durchzuführen. Der Charterer haftet dem Vercharterer im Falle eines gegen diesen erhobenen Schlepp- oder Bergelohnes in Höhe dieser Kosten, soweit er die Notwendigkeit der Schleppung zu vertreten hat.
Die Teilnahme an Regatten oder sonstigen Wettbewerben/Veranstaltungen ist dem Charterer untersagt.

Bei Beginn der Charterperiode hinterlegt der Charterer beim Vercharterer eine Kaution in bar oder bestätigtem Bankscheck. Der Vercharterer ist im Schadensfalle berechtigt, diese Kaution in Anspruch zu nehmen, soweit der Schaden nicht durch den gewöhnlichen Gebrauch (Abnutzung) entstanden ist und der Charterer diesen zu vertreten hat.
Die hinterlegte Kaution ist unverzüglich nach Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Rückgabe, des Zustandes der Katamarane/Segelboote und der Ausrüstungsgegenstände zur Rückzahlung fällig.

10. SALVATORISCHE KLAUSEL

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zu ersetzen.